Definition der SUV
Sport Utility Vehicle (SUV)
Der aus dem Englischen übernommene Begriff Sport Utility Vehicle (abgekürzt SUV, dt. etwa Sport- und Nutzfahrzeug) beziehungsweise Geländelimousine bezeichnet einen Pkw mit einem einer Limousine ähnlichen Fahrkomfort, allerdings mit einer erhöhten Geländegängigkeit sowie einer Karosserie, die an das Erscheinungsbild von Geländewagen angelehnt ist. Die Geländetauglichkeit ist von Modelltyp zu Modelltyp sehr unterschiedlich; manche SUVs haben keinen Allradantrieb, da sie vorwiegend für die Nutzung im Straßenverkehr bestimmt sind.
Vorläufer dieser Modellgattung war in den 1970er Jahren der Range Rover. Die Verwendung des Begriffs SUV und der weitere Erfolg dieser Fahrzeuggattung begann jedoch erst in den 1990er Jahren mit dem Toyota RAV4 und dem Land Rover Freelander. Besonders in den USA nahmen ab den 1990er Jahren die Neuzulassungen von SUV zu. 1988 wurden in den USA insgesamt 960.852 SUVs und 1997 bereits 2.435.301 SUVs verkauft.
Begriff
Im US-amerikanischen Sprachgebrauch bezeichnet Sport Utility Vehicle (Sportnutzfahrzeug) Geländewagen aller Art. Synonym spricht man auch von off-roaders (etwa Geländetaugliche). Die Unterklasse der Komfort-Geländewagen, wie sie im Sinne der deutschsprachigen Bedeutung von Sport Utility Vehicles gemeint sind, heißen im englischen Sprachraum crossover SUV (im Sinne von gekreuzt mit einem PKW) und salopp soft-roaders (etwa Weichgängige).
Ist in Nordamerika von einem Full-Size SUV die Rede, so bezeichnet dies Fahrzeuge wie etwa den Cadillac Escalade, wobei diese nach deutschem Verständnis Geländewagen sind, da sie auf Lkw-Chassis aufgebaut sind. Von diesen bereits in ihrer Grundform über 5 Meter langen Fahrzeugen existieren Langversionen mit etwa 5,6 Metern Länge.
Modelle der Größe etwa eines BMW X5 oder eines Lexus RX heißen dort Mid-Size Crossover SUV.
Einige Automobilhersteller bezeichnen Komfort-Geländewagen auch als Sport Activity Vehicles (SAV, Sportaktivitätsfahrzeug), um sie von den klassischen Geländewagen zu unterscheiden und um der Assoziation mit einem betrieblichen Nutzfahrzeug vorzubeugen (in Australien versteht man unter Utility Vehicle z. B. speziell einen Pritschenwagen).
Im Zusammenhang mit der Kritik an den SUVs (siehe Abschnitt Kritik) haben sich in verschiedenen Ländern Verballhornungen der Begriffe SUV und SAV entwickelt:
- Chelsea Tractor (UK)
- Toorak Tractor (Australien; Toorak ist ein nobler Vorort von Melbourne)
- Suburban Assault Vehicle (USA)
- Børstraktor (Norwegen, „Börsentraktor“)
- Hausfrauenpanzer (Deutschland)
Abgrenzung zum Geländewagen
SUVs ähneln technisch üblicherweise normalen Pkw, sind aber häufig mit einem Allradantrieb versehen. Die Karosserie (der Aufbau) des Fahrzeuges ist wie die eines Geländewagens proportioniert. Typische technische Unterschiede sind:
- Das Getriebe eines Geländewagens hat gesonderte, besonders kurz übersetzte Geländegänge oder (häufiger) eine allen Schaltstufen nachgeschaltete Getriebereduktion (auch als Geländegang oder Low Range bezeichnet), das eines SUVs selten. Eine hohe Gesamtuntersetzung ist in schwerem Gelände oder zum Ziehen schwerer Anhänger vorteilhaft, denn sie ermöglicht hohe Vortriebskräfte bei niedrigen Geschwindigkeiten.
- Die maximale Wattiefe eines SUV liegt in der Regel mit 200 mm bis 300 mm deutlich unter der eines Geländewagens (oft mehr als 700 mm).
- Traditionelle Geländewagen haben Starrachsen und einen Leiter- oder Kastenrahmen, SUVs meist eine selbsttragende Karosserie und einzeln aufgehängte Räder.
- Geländewagen haben – zumindest als Option – Differentialsperren, die die Geländetauglichkeit deutlich verbessern. SUVs verfügen optional über elektronische Fahrhilfen, die über Bremseingriff wirken.
- Rampen- und Böschungswinkel, Steigfähigkeit, Bauch- und Bodenfreiheit sowie Achsverschränkung sind bei Geländewagen deutlich größer als bei SUVs.
Vom Konzept her werden auf Geländewagen basierende Fahrzeuge heute der Kategorie SUV zugeordnet (siehe Liste unten). Bislang fehlt aber eine allgemeingültige, klare Abgrenzung innerhalb dieser Einordnung in geländegängige und nur geländegängig aussehende SUVs. Für den Laien ist daher oft nicht erkennbar, dass beispielsweise ein BMW X5 im Gegensatz zu einem Mitsubishi Pajero wegen der nicht vorhandenen Getriebeuntersetzung, der eher für die normale Straße ausgelegten Motoren und Getriebe und dem eher auf bestmögliche Straßenfahreigenschaften abgestimmten Fahrwerk nur bedingt tauglich für Geländeeinsätze ist, obwohl beiden Fahrzeugen technische Merkmale wie eine selbsttragende Karosserie oder Einzelradaufhängung gemein sind.
Kritik
SUVs stehen aus vielerlei Gründen öffentlich in der Kritik. Vor allem richtet sich diese gegen den deutlich höheren Kraftstoffverbrauch als denjenigen bei Limousinen mit vergleichbaren Fahrleistungen. Während z.B. ein VW Tiguan mit einem 110 PS leistenden Dieselmotor 139 g Kohlendioxid pro km ausstößt, sind es bei einem ebenfalls dieselgetriebenen VW Golf mit 105 PS nur 99 g. Die Hauptgründe für diesen Unterschied sind:
- ihre größere Stirnfläche und höherer Cw-Wert, dadurch höherer Luftwiderstand
- ihr konzeptbedingtes höheres Gewicht
- der in fast allen SUVs eingebaute Allradantrieb; er macht die Fahrzeuge um über 100 kg schwerer und erzeugt zusätzliche Reibungsverluste im Antriebsstrang
Eine Analyse von 955 Anprallereignissen an Fahrzeugrückhaltesystemen aus Stahl und Beton hat gezeigt, dass SUVs im Vergleich zu herkömmlichen Pkws und Pickups ein achtfaches Risiko für einen Fahrzeug-Überschlag (Rollover) im Falle eines Anpralls haben.
Außerdem stellen SUVs ein erhöhtes Unfallrisiko für andere Verkehrsteilnehmer dar: für Fußgänger, insbesondere Kinder, wird das Verletzungsrisiko durch die hohe Fahrzeugfront gesteigert,besonders durch Fahrzeuge mit Frontschutzbügeln. Bei Kollisionen mit anderen PKW wird dabei das leichtere Fahrzeug stärker beschädigt. Crashtests haben bewiesen, dass die Knautschzonen nur bedingt kompatibel sind.
Auch für Motorradfahrer sind die höher aufbauenden Fahrzeuge gefährlicher, da sie insbesondere beim Seitenaufprall nicht über das Fahrzeugdach hinweg gleiten, sondern auf das Fahrzeug prallen oder in das Fahrzeuginnere eindringen.
In der Schweiz gab es unter anderem aus diesen Gründen seit Februar 2007 eine Initiative der Jungen Grünen, SUVs die Neuzulassung zu verwehren und die Fahrgeschwindigkeit bereits zugelassener SUVs auf 100 km/h zu beschränken.Im Sommer 2011 haben die Jungen Grünen ihre Initiative zurückgezogen und das ursprünglich geforderte Verbot der Neuzulassung von Offroadern sowie die Forderung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für diese Fahrzeuge aufgegeben. Durch die in der Schweiz geplante Einführung einer Abgabe für Neufahrzeuge mit einem CO2-Ausstoss von über 130 g/km ab dem Jahr 2015 sehen sie ihr Ziel erreicht.